Die Umsetzung beginnt demnach nur unter der Voraussetzung, dass nach der Installation und Inbetriebnahme des eSavers® offenkundig alle Kriterien erfüllt sein werden.
Dabei stehen vor allem die freiwilligen Umweltschutzleistungen zur CO2-Ersparnis des Betriebs bzw. der Stadt im Fokus, um die Ziele des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu erreichen.
Die Kriterien im Überblick:
➊ CO2-Mindesteinsparung von 50.000 kg *
➋ Gesamtstromeinsparung über 10% *
➌ Jährlicher Mindestverbrauch von 100.000 kWh *
➍ Einweisung eines Mitarbeiters als sachverständige Fachkraft **
➎ Ersichtlichkeit einer Standorttreue von mindestens 5 Jahren
➏ Erfolgreiche SchuFa Prüfung des Betriebs/der Stadt
➐ Mindestexistenz des Betriebs/der Kommune: 3 Jahre ***
* Wird mit dem Umweltrechner pro Betrieb/Stadt berechnet
** Erforderlich für den Fall einer Fernwartung
*** Ausnahmen nur in Sonderfällen nach Überprüfung möglich
Der Ablauf zur erfolgreichen Qualifizierung im Überblick:
➁ Erfolgreiche und bestandene Vorabprüfung *
➂ Terminvereinbarung für Hauptprüfung vor Ort
➃ Bestandene Hauptprüfung durch Erfüllung sämtlicher Kriterien
➄ Nach erfolgreicher Abschlussprüfung:
* Wir behalten uns das Recht vor, geeignete Betriebe und Städte darüber zu informieren
** Falls erwünscht: In Absprache mit dem Betrieb/der Stadt
Das Gütesiegel für Umweltschutz!
Ausführliche Erklärung zum Ablauf und den Kriterien
Zunächst wird der eSaver® und dessen Installation den Entscheidern im Detail vorgestellt und alle noch offenen Fragen geklärt. Anschließend müssen die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) sowie die Trafostationen von unserem technischen und dem Hauptprüfer begutachtet werden, damit der eSaver® entsprechend angepasst und eingestellt werden kann.
Bei der Fertigung des eSavers® wird durch einen entsprechenden Puffer darauf geachtet, dass er mit den Spitzenwerten des jeweiligen Betriebs bzw. der jeweiligen Stadt gut umgehen kann und auch zukünftige Erweiterungen der Last möglich sind. Photovoltaikanalagen und Blockheizkraftwerke sind kein Hindernis für den eSaver® und werden bei der Produktion und Installation selbstverständlich berücksichtigt.
Das ➊. Kriterium
Nachdem alle Untersuchungen abgeschlossen wurden und der Hauptprüfer die genauen Daten des Betriebs bzw. der Stadt in den Umweltrechner eingegeben hat, werden die exakten Ergebnisse ermittelt. Dabei muss eine Mindesteinsparung von 50.000 kg CO2 erreicht werden, um das 1. Kriterium zu erfüllen. Gemäß der gesamten CO2-Ersparnis ordnet der Umweltrechner den jeweiligen Betrieb bzw. der jeweiligen Stadt in eine Kategorie ein. Dabei gilt: Je höher die CO2-Einsparung, desto besser für die Umwelt, die Menschen und den Betrieb bzw. die Stadt! Eine zu hohe CO2-Konzentration kann zu einer Aufheizung der Atmosphäre und bei Menschen erfahrungsgemäß zu Kopfschmerzen führen – was dadurch gleichermaßen negative Folgen für den Betrieb oder die Stadt ankündigt.
Die Grundlage für die Berechnung der CO2-Ersparnis ist die Stromeinsparung aufgrund der effizienteren Netzausbeute durch die Nutzung des eSavers®. Die reale Einsparung ist dabei oftmals größer als der berechnete Wert, wodurch die tatsächliche CO2-Ersparnis den berechneten Wert zugunsten des qualifizierten Betriebs weit übertrifft. Die CO2-Ersparnis ergibt sich dabei aus einer Formel des Umweltbundesamts, nach der für jede nicht produzierte Kilowattstunde von 360 Gramm eingespartem CO2 ausgegangen wird.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die globalen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung veröffentlicht. Eines dieser Ziele lautet: „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern“ (Ziel 7). Das Ziel wurde angesetzt, um einen klimafreundlichen Strom zu ermöglichen und die Umwelt durch eine Verminderung der CO2-Abgabe zu schützen. Die Green Vision Initiative verfolgt u.a. dieses Ziel und geht darüber hinaus, indem das Programm nicht nur bezahlbar, sondern für den Betrieb bzw. die Stadt sogar kostenfrei ist. Da die Effektivität des eSavers® auch vom Staat anerkannt wird, fördert dieser Betriebe bei einer Nutzung des eSavers® zudem mit Fördergeldern.
Das ➋. Kriterium
Ein weiteres Ziel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist es, Betriebe, Städte und Siedlungen nachhaltig zu machen, indem der Strombedarf gesenkt wird und infolgedessen der Energieverbrauch reduziert wird (Ziel 11). Dieses Ziel wird angestrebt, indem eine Gesamtstromeinsparung von mindestens 15% im Vergleich zum bisherigen Verbrauch erreicht werden muss (2. Kriterium).
Da jeder Betrieb anders ist, fließen in die Berechnung der prozentualen Stromeinsparung genaue Angaben über die im Betrieb verwendeten Maschinen, Frequenzumrichter, Spannungsspitzen und Transformatoren mit ein. Damit die Angaben korrekt und die Berechnung entsprechend verlässlich ist, kann die Erfüllung dieses Kriteriums erst nach einem vor Ort Termin und der Begutachtung der Trafostationen sowie der Niederspannungshauptverteilung (NSHV) durch einen unserer Experten festgestellt werden. Die Berechnung der Stromeinsparung orientiert sich dabei immer an der unteren Grenze des Möglichen, wodurch der ausgerüstete Betrieb und die ausgerüstete Stadt letzten Endes sogar mehr einsparen. Die Feststellung der tatsächlichen Einsparung wird dabei durch die TÜV-Rheinland zertifizierte Messung der eSaver® GmbH durchgeführt (Zertifikat erteilt vom 30.04.2018 bis 29.04.2019).
Das ➌. Kriterium
Da der eSaver® ein hochkomplexes System ist und speziell für den jeweiligen Betrieb und die jeweilige Stadt angefertigt wird, muss für eine Ausrüstung ein gewisser Mindestverbrauch vorliegen. Dieses 3. Kriterium ist zudem ein Schutz der Green Vision Initiative vor Missbrauch.
Für das Förderprogramm qualifizieren sich Betriebe und Kommunen bereits ab einem jährlichen Gesamtstromverbrauch von 100.000 kWh (Kilowattstunden). Da manche Betriebe einen unregelmäßigen Stromverbrauch aufweisen, ist hierfür die Vorlage mehrerer Stromrechnungen aus dem letzten und aktuellen Jahr erforderlich. Das ist auch wichtig, damit der eSaver® mit allen anstehenden Lasten optimal umgehen kann.
Anmerkung: Nach der Ausrüstung mit dem eSaver® wird neben der längeren Lebensdauer der Geräte auch erheblich weniger Strom verbraucht. Die sich dadurch ergebende Geldersparnis erhöht sich drastisch angesichts der jährlich steigenden Strompreise, was dem Betrieb bzw. der Stadt zusätzlich zugutekommt. Die Oberwellen im Stromnetz sind ein Verlust- und Kostenfaktor, den viele nicht kennen.
Das ➍. Kriterium
Aufgrund der Komplexität des eSavers® und der Möglichkeit einer erforderlichen Fernwartung ist es wichtig, dass es im Betrieb bzw. der Stadtverwaltung eine sachverständige Fachkraft gibt. Der dafür ausgewählte Mitarbeiter sollte technische Grundkenntnisse besitzen und bei sämtlichen Trainings vor Ort sein. In diesen Trainings wird vorwiegend auf das Monitoringsystem eingegangen, in dem neben den TÜV-Rheinland zertifizierten Messergebnissen auch ein Frühwarnsystem enthalten ist.Letzteres dient dabei der rechtzeitigen Warnung bei schwächelnden Trafos, sodass diese vor ihrem Ausfall ersetzt werden können und somit erhebliche Ausfälle und weitere Kosten vermieden werden.
Nach Absolvieren der Trainings kann der ausgewählte Mitarbeiter intern weitere Kollegen entsprechend anleiten und somit einen optimalen Umgang mit dem eSaver® und seinem umfassenden Monitoring erzielen.
Das ➎. Kriterium
Die Green Vision Initiative steht auch für Betriebe und Städte, die ihren Vorsätzen treu sind. Daher ist eine Standorttreue von mindestens 5 Jahren oder länger erforderlich (5. Kriterium). Diese muss aufgrund des Eigentums der Gebäude oder eines entsprechend langen Mietvertrags ersichtlich sein.
Das ➏. Kriterium
Es werden seitens Green Vision einige Schritte unternommen, um sich von der Seriosität des Betriebs und der Stadt zu überzeugen. Bevor es zur Ausführung, der Zertifizierung und dem damit verbundenen Green Vision Umweltsiegel kommt, wird der Betrieb bzw. die Stadt zuerst überprüft. Die Überprüfung des Betriebs bzw. der Stadt wird u.a. durch eine SchuFa Prüfung durchgeführt (6. Kriterium). Stellt sich nach Überprüfung heraus, dass hohe Verschuldungen bestehen und das Green Vision Programm zur reinen Kosteneinsparung ausgenutzt werden soll, wird keine Vereinbarung durch Green Vision ausgelöst. Das Programm dient in erster Linie dem Umweltschutz und nicht der Kosteneinsparung.
Falls festgestellt wird, dass der Betrieb oder die Stadt in kriminelle Geschäfte verwickelt ist, wird es ebenso zu keiner Einigung mit Green Vision kommen. Die Green Vision Initiative will sich mit aller Deutlichkeit von allen kriminellen Machenschaften abgrenzen und wird mit derartigen Betrieben oder Städten nicht übereinkommen. Falls gerichtliche Verfahren gegen den Betrieb bzw. die Stadt laufen, wird die Green Vision Initiative nach einer Untersuchung der Anschuldigungen im Einzelfall entscheiden und ggf. das Urteil abwarten. Mithilfe dieser Maßnahmen will die Green Vision Initiative sowohl sich als auch ihre Partner vor Missbrauch schützen.
Das ➐. Kriterium
Eine weitere Maßnahme im Kampf gegen den Missbrauch ist die Mindestexistenz des Betriebs über drei Jahre (7. Kriterium). Denn oftmals ist die Einschätzung des neugegründeten Betriebs teils nur sehr schwer möglich, weshalb ein Bestand des Betriebs über drei Jahre Voraussetzung ist. Zusätzlich kommt es nicht selten vor, dass ein junger Betrieb sich verkalkuliert und es später zur Betriebsauflösung kommt, weshalb sich eine Unterstützung nicht lohnen würde. Ausnahmen bilden z.B. sich umorientierende oder neu eingetragene Betriebe sowie Namensänderungen und Neugründungen aufgrund von speziellen Umständen. Dies wird im Einzelfall durch die Green Vision Initiative in Absprache mit dem Hauptprüfer entschieden.
In Deutschland und Europa gibt es für junge Betriebe obendrein viele unterstützende Förderprogramme, im Normalfall dagegen keine für Betriebe, die schon länger als drei Jahre bestehen. Die Green Vision Initiative möchte in diese Lücke eintreten und ganz speziell Betriebe unterstützen, die schon seit einem längeren Zeitraum bestehen und gute Arbeit leisten. Auch bei Kommunen achten wir auf eine Mindestexistenz von drei Jahren, weil im Allgemeinen schon sehr viele Förderprogramme für Neugründungen existieren und diesbezüglich bereits ausreichend Unterstützung vorhanden ist.
Weiterführende Erklärung zum Ablauf
Sofern der Betrieb bzw. die Stadt sämtliche Kriterien erfüllt hat, werden nun durch den Hauptprüfer die Einzelheiten der Vereinbarung mit der Green Vision Initiative geklärt und für beide Parteien beschlossen. Die Absprache findet entweder am selben Tag statt oder falls noch Unklarheiten bezüglich der Daten bestehen, an einem Folgetermin.
Nach einer Begutachtung der Trafostationen und der NSHV (Niederspannungshauptverteilung) durch einen unserer Experten wird dann die Planung der eSaver®-Produktion und dessen Installation im Betrieb bzw. in der Stadt intensiviert. Hierbei stehen die Experten der Initiative stets beratend zur Seite, damit optimal auf alle Bedürfnisse eingegangen werden kann. Sollte zum Beispiel bei der NSHV nicht geügend Platz sein, kann der eSaver® auch in einem Container in der Nähe installiert werden. Und falls eine Erweiterung des Betriebs oder der Stadt geplant ist, kann bei der Produktion des eSavers® ein entsprechend großer Puffer eingeplant werden, sodass im späteren Verlauf keine Neuinstallation notwendig ist.
Sollte die erforderliche Mindeststromeinsparung nur knapp nicht erreicht werden und demnach zwischen 10 und 15% liegen, bietet die Green Vision Initiative eine Sonderregelung an. Hierfür wird dem Betrieb oder der Stadt ein Finanzierungspartner zur Seite gestellt oder auch der Direktkauf mit einer entsprechenden Empfehlung bzw. Anleitung ermöglicht, sodass ab sofort eingespart wird. Zudem erfolgt die vollständige Auszahlung der Fördersumme des Staats innerhalb der ersten Monate. Dabei genießt der Betrieb bzw. die Stadt weiterhin alle anderen Zusatzleistungen des Green Vision Programms.
Nach der erfolgreichen Installation und Inbetriebnahme des eSavers® und der Bestätigung durch die Fachkraft treten die besagten Vorteile unmittelbar in Kraft. Im Einvernehmen mit dem Betrieb bzw. der Stadt kann nun das Trusted Badge und das Green Vision Umweltsiegel für die betriebseigene Webseite und den allgemeinen Firmenauftritt verwendet werden. Das Trusted Badge, worauf das Green Vision Umweltsiegel zu sehen ist, wird durch die Green Vision Initiative eingerichtet und für die Webseite angepasst. Anschließend kommt es zur Zertifizierung durch die Urkunde mit dem Green Vision Umweltsiegel. Die Gültigkeitsdauer der Urkunde und die Verwendung des Umweltsiegels ist abhängig von der qualifizierten Partnerschaft und beträgt in der Regel immerhin 5 Jahre.
Zuletzt steht die Veröffentlichung der eSaver®-Ausrüstung in den Medien an, wenn es der Betrieb oder die Stadt erwünscht. Es werden lokale oder regionale Zeitungen bevorzugt und gemäß der Vereinbarung mit dem Betrieb bzw. der Stadt kommt es in besonderen Fällen zur Veröffentlichung auf Titelseiten oder in größeren Massenmedien wie z.B. der Fernseh- und Rundfunkanstalt. Diese gängige Art der Bekanntmachung wird genutzt, um mehr Menschen auf den Umweltschutz durch Green Vision aufmerksam zu machen und soll als Vorbild dienen. Es steigert zusätzlich die Bekanntheit des ausgerüsteten Betriebs bzw. der ausgerüsteten Stadt und informiert die Bürger über die Veränderungen in der Region.
Die Maschinenversicherung und Wartung
Um Risiken so gering wie möglich zu halten profitieren Sie im Rahmen der Partnerschaft vom eSaver® Schutzkonzept, das eine Maschinenversicherung des eSavers® umfasst. Zudem werden für die Laufzeit der Partnerschaft auch die Wartungskosten von der Initiative übernommen. Je nach Betrieb oder Stadt kann diese Partnerschaft bis zu 20 Jahren betragen. Im Anschluss besteht
selbstverständlich die Möglichkeit einer Abschlussversicherung.
Das Umweltsiegel
Das Green Vision Umweltsiegel zeichnet die Betriebe und Städte aus, die alle hierfür notwendigen Anforderungen erfüllen, und ist weltweit gültig. Es ist somit das Gütesiegel für Umweltschutz in Sachen effizienter Stromnutzung – die Höhe der CO2-Einsparung und die Bewahrung des Baumbestands wird bei weiteren Maßnahmen aktualisiert!
Das Umweltsiegel drückt aus, dass der Betrieb bzw. die Stadt im Interesse der Allgemeinheit und gemäß den Zielen des Bundesministeriums handelt. Es wird die öffentliche Anwendung des Umweltsiegels im Betrieb oder auf der betriebseigenen Webseite sowie auch in der Stadt empfohlen – die legitime Nutzung ist abhängig von der Gültigkeit des Zertifikats.
Das Zertifikat
Mit dem Green Vision Zertifikat ist der Betrieb bzw. die Stadt Teil der Green Vision Initiative. Das Zertifikat wird mittels einer Urkunde ausgestellt und beinhaltet das Umweltsiegel. Dadurch werden die Erfüllung aller Kriterien und die damit verbundenen freiwilligen Umweltschutzleistungen bescheinigt.
Die Gültigkeit des Zertifikats hängt mit der Partnerschaft zusammen – für die erneute Zertifizierung bedarf es einer Überprüfung, ob die Kriterien weiterhin erfüllt werden. Die genehmigte Verwendung der Urkunde beschränkt sich auf das Betriebsgelände und die betriebseigene Webseite bzw. die Stadtteile. Um Missbrauch des Zertifikats zu vermeiden wird eine Vorlage nicht online gestellt – es ist ausschließlich für den Betrieb bzw. die Stadt bestimmt, welche alle Kriterien erfüllt.
Die Bewerbung
Die Bewerbung für das Programm können Sie ganz einfach über die Seiten der LED Vision durchführen. Dabei werden Ihre Daten streng vertraulich behandelt und ausschließlich für eine interne Prüfung zwecks Qualifizierung genutzt. Das Ergebnis wird Ihnen nach Überprüfung zeitnah mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund hoher Bewerberzahlen die Bearbeitung Ihrer Bewerbung etwas länger dauern kann. Bewerbungen sind ab sofort zulässig.
Haben Sie Fragen oder Anregungen zu Green Vision?
Dann senden Sie eine E-Mail an info@led-vision-germany.de oder rufen Sie an unter der 06205/398054.