Die Betriebe und Städte, welche sich für das Umweltförderprogramm Green Vision bewerben, müssen zur Qualifizierung verschiedene Prüfungen bestehen und sämtliche Kriterien erfüllen – einige müssen vor und andere nach der Umrüstung erfüllt sein.

    Die Umsetzung beginnt demnach nur unter der Voraussetzung, dass nach der Umrüstung offenkundig alle Kriterien erfüllt sein werden.

      Dabei stehen vor allem die giftstofffreie Beleuchtung des gesamten Betriebs bzw. der gesamten Stadt und die freiwilligen Umweltschutzleistungen zur CO2-Ersparnis im Fokus, um die Ziele des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu erreichen.


       

      Die Kriterien im Überblick:

           CO2-Mindesteinsparung von 20.000 kg *

           Stromeinsparung über 60% *

           Jährlicher Mindestverbrauch der alten Lampen von 7.500 kWh *

           Giftstofffreie Beleuchtung im Betrieb/in der Stadt **

           Ordnungsgemäße Entsorgung der alten Lampe

           Erfolgreiche SchuFa Prüfung des Betriebs/der Stadt

           Mindestexistenz des Betriebs/der Kommune: 3 Jahre ***

      * Wird mit dem Umweltrechner pro Betrieb/Stadt berechnet
      ** Grundvoraussetzung: Komplettumrüstung auf LED-Lampen
      *** Ausnahmen nur in Sonderfällen nach Überprüfung möglich

       

      Der Ablauf zur erfolgreichen Qualifizierung im Überblick:

           Bewerbung

           Erfolgreiche und bestandene Vorabprüfung *

           Terminvereinbarung für Hauptprüfung vor Ort

           Bestandene Hauptprüfung durch Erfüllung sämtlicher Kriterien

           Nach erfolgreicher Abschlussprüfung:


         Licht- und Projektplanung aus einer Hand

         Beratung und Begleitung
         Umrüstung der gesamten Beleuchtung auf LED-Lampen
         Trusted Badge mit Umweltsiegel für die Webseite Ihres Betriebs/Ihrer Stadt
         Zertifizierung mit Umweltsiegel durch Urkunde
         Veröffentlichung der Umrüstung in den Medien **
         Direkte Ansprechpartner für Garantiefälle

         Bei Garantiefall wird neuestes Folgemodell verschickt

        * Wir behalten uns das Recht vor, geeignete Betriebe und Städte darüber zu informieren
        ** Falls erwünscht: In Absprache mit dem Betrieb/der Stadt

        Das Gütesiegel für Umweltschutz!



         


         

        Ausführliche Erklärung zum Ablauf und den Kriterien

        Nach der Anmeldung des Betriebs bzw. der Stadt für Green Vision erfolgt als Erstes eine kurze Qualifizierung, sodass im Anschluss ein digitales Zählblatt verschickt wird. Sobald das Zählblatt ausgefüllt wurde, erfolgt eine Vorabprüfung der eingereichten Daten. Nach Überprüfung der eingereichten Informationen und positiver Zwischenbilanz folgt die Hauptprüfung, die direkt im Betrieb bzw. in der Stadt stattfindet. Die Hauptprüfung wird mithilfe verschiedener technischer Hilfsmittel inkl. eines Luxmeters und dem innovativen Umweltrechner der Green Vision Initiative durchgeführt. Der Umweltrechner liefert dabei alle relevanten Daten, u.a. die gesamte CO2-Ersparnis in Kilogramm, den jährlichen Stromverbrauch in Kilowattstunden, die Ersparnis in Euro und die prozentuale Energieeinsparung der Beleuchtung.

          Zunächst werden vor Ort durch den technischen und dem Hauptprüfer die Lampen begutachtet, Lichtmessungen durchgeführt und die Daten des Zählblatts geprüft, um den passenden LED-Ersatz zu bestimmen. Dabei müssen die eingesetzten Lampen, Fassungen und Trafos den hohen Qualitätsstandards der Green Vision Initiative gerecht werden. Ständige Ausfälle durch Billiglampen kann sich die Green Vision Initiative nicht leisten, deshalb werden hauptsächlich Produkte der bekannten Marken Osram und Philips verwendet.

            Die Lampe ist hierbei der Oberbegriff für die gesamte Beleuchtung und beinhaltet schlussfolgernd jegliche Leuchtmittel, Röhren und Leuchten. Jene sind demnach ebenso kostenfrei im Green Vision Programm enthalten, wie die eventuell notwendigen Trafos, Einbaurahmen und Fassungen. Trafos sind häufig nicht zu sehen und meist hinter der Lampe verbaut, wobei herkömmliche Lampen veraltete Trafos besitzen, die ebenfalls sehr viel Energie verbrauchen. Einbaurahmen sind manchmal durch die extreme Hitzeentwicklung der herkömmlichen Beleuchtung verfärbt oder stark beschädigt. Fassungen fixieren das Leuchtmittel, wobei der Kontakt defekt sein kann was des Öfteren flackerndes Licht und Ausfälle zur Folge hat. Falls unsere Prüfer feststellen, dass die alten Trafos, die Einbaurahmen oder die Fassungen zur Benutzung ungeeignet sind oder ein bedenkliches Sicherheitsrisiko besteht, werden diese selbstverständlich mitausgetauscht.

            Das . Kriterium

            Nachdem alle Untersuchungen abgeschlossen wurden und der Hauptprüfer die genauen Daten des Betriebs bzw. der Stadt in den Umweltrechner eingegeben hat, werden die exakten Ergebnisse ermittelt. Dabei muss eine Mindesteinsparung von 20.000 kg CO2 erreicht werden, um das 1. Kriterium zu erfüllen. Gemäß der gesamten CO2-Ersparnis ordnet der Umweltrechner den jeweiligen Betrieb bzw. der jeweiligen Stadt in eine Kategorie ein. Dabei gilt: Je höher die CO2-Einsparung, desto besser für die Umwelt, die Menschen und den Betrieb bzw. die Stadt! Eine zu hohe CO2-Konzentration kann zu einer Aufheizung der Atmosphäre und bei Menschen erfahrungsgemäß zu Kopfschmerzen führen – was dadurch gleichermaßen negative Folgen für den Betrieb oder die Stadt ankündigt.

              Die Grundlage für die Berechnung der CO2-Ersparnis ist die Stromeinsparung der neuen Lampen im Vergleich zur vorherigen Beleuchtung in Kilowattstunden (kWh) und die angegebene Lebensdauer der neuen Lampen in Stunden. Die reale Lebensdauer sowie Einsparung der LED-Lampen ist dabei oftmals größer als der berechnete Wert, wodurch die tatsächliche CO2-Ersparnis den berechneten Wert zugunsten des qualifizierten Betriebs weit übertrifft. Die CO2-Einsparung ergibt sich dank des geringeren Stromverbrauchs der neuen Lampen, wodurch weniger Strom produziert werden muss – die Energieeffizienzklasse der neuen LED-Lampen liegt dabei konstant im optimalen Bereich zwischen A+ und A+++. Für jede nicht produzierte Kilowattstunde wird gemäß den Angaben des Umweltbundesamts von einer CO2-Ersparnis in Höhe von 360 Gramm ausgegangen.

                Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die globalen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung veröffentlicht. Eines dieser Ziele lautet: „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern“ (Ziel 7). Das Ziel wurde angesetzt, um einen klimafreundlichen Strom zu ermöglichen und die Umwelt durch eine Verminderung der CO2-Abgabe zu schützen. Die Green Vision Initiative verfolgt u.a. dieses Ziel und geht darüber hinaus, indem das Programm nicht nur bezahlbar, sondern für den Betrieb bzw. die Stadt sogar kostenfrei ist. Die LED-Lampen sind außerdem verlässlich, zeitgemäß, nachhaltig und erfüllen das vorgegebene Ziel des Bundesministeriums.

                Das . Kriterium

                Ein weiteres Ziel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist es, Betriebe, Städte und Siedlungen nachhaltig zu machen, indem der Strombedarf gesenkt wird und infolgedessen der Energieverbrauch reduziert wird (Ziel 11). Dieses Ziel wird angestrebt, indem mindestens 60% Strom der Beleuchtung im Vergleich zur bisherigen Beleuchtung eingespart werden müssen (2. Kriterium).

                  Auch in diesem Fall liefert der Umweltrechner die Ergebnisse und prüft, ob das Kriterium erfüllt wird. Die Grundlage für die Berechnung der prozentualen Stromeinsparung ist die durchschnittliche Beleuchtungsdauer und die angegebene Lebensdauer der neuen Lampen in Stunden gegenüber der vorherigen Beleuchtung.

                  Das . Kriterium

                  Heutzutage existieren einige Betriebe und Kommunen, die Ihre Räumlichkeiten aus verschiedenen Gründen kaum nutzen. Das Green Vision Umweltsiegel mit dem dazugehörigen Zertifikat steht auch für Betriebe und Kommunen, die Ihrer täglichen Arbeit mit Fleiß und Disziplin nachgehen. Zudem möchte sich die Green Vision Initiative durch verschiedene Maßnahmen vor Missbrauch schützen und abgrenzen. Beides wird u.a. durch den vorausgesetzten Mindestverbrauch von 7.500 kWh (Kilowattstunde) der bisherigen Beleuchtung gewährleistet (3. Kriterium). Hierfür ist die Vorlage der aktuellen Stromrechnung erforderlich. Bei Städten ist dies weniger ein Problem, dennoch sind auch hier die Erfüllung des Mindestverbrauchs sowie die Vorlage der Stromrechnung wichtig.

                    Übereinstimmend mit den ersten beiden Kriterien wird auch der Stromverbrauch durch den Umweltrechner berechnet und überprüft. Die Basis für die Berechnung des jährlichen Stromverbrauchs ist die Gesamtleistung der Beleuchtungsanlage in Kilowatt und die durchschnittliche Beleuchtungsdauer in Stunden.

                      Anmerkung: Nach der Umrüstung auf LED wird erheblich weniger Strom verbraucht. Die sich dadurch ergebende Geldersparnis erhöht sich drastisch angesichts der jährlich steigenden Strompreise, was dem Betrieb bzw. der Stadt zusätzlich zugutekommt. Die Beleuchtung ist ein Kostenfaktor, den viele nicht kennen.

                      Das . Kriterium

                      Im Hinblick auf die herkömmlichen Lampen gibt es sogar einige, die Giftstoffe wie Quecksilber enthalten und somit ein gesundheitliches Risiko darstellen. Der Kolben einer herkömmlichen Lampe kann bis zu 800 Grad Celsius heiß werden und jederzeit platzen, was außerdem etliche Brände verursacht hat und zur Entweichung von Quecksilber führt. Das wird durch die neuen Lampen von Green Vision vermieden, da diese weder heiß werden noch Giftstoffe enthalten.

                        Aufgrund der Gefahren, die entstehen können, und um sicherzustellen, dass die Gefahrenquellen in Sachen Beleuchtung beseitigt sind, müssen alle herkömmlichen Lampen im gesamten Betrieb bzw. der gesamten Stadt ausgetauscht werden. Damit eine giftstofffreie Beleuchtung im gesamten Betrieb gewährleistet (4. Kriterium) und später auch zertifiziert werden kann, benötigt der Hauptprüfer Zugang zu allen Räumlichkeiten.

                        Das . Kriterium

                        Nach der Umrüstung werden Altlampen zunehmend falsch entsorgt, was durch die enthaltenen Bestandteile früher oder später ein Risiko für Mensch und Umwelt darstellt. Daher müssen alle Lampen stets ordnungsgemäß entsorgt werden. Durch Unterzeichnung der Vereinbarung mit der Green Vision Initiative, verpflichtet sich der Betrieb bzw. die Stadt für eine ordnungsgemäße Entsorgung der alten Lampen und lehnt eine falsche Entsorgung ab (5. Kriterium).

                          Es gibt verschiedene Mittel und Wege die Altlampen ordnungsgemäß zu versorgen – Green Vision kann dies komplett übernehmen. Alternativ wird die Initiative bei der richtigen Entsorgung der alten Lampen begleiten und unterstützen. Der Betrieb und die Stadt haben die Freiheit zu entscheiden auf welchem Weg die Altlampen entsorgt werden, solange die Entsorgung nachgewiesenermaßen ordnungsgemäß abläuft.

                          Das . Kriterium

                          Es werden seitens Green Vision einige Schritte unternommen, um sich von der Seriosität des Betriebs und der Stadt zu überzeugen. Bevor es zur Ausführung, der Zertifizierung und dem damit verbundenen Green Vision Umweltsiegel kommt, wird der Betrieb bzw. die Stadt zuerst überprüft. Die Überprüfung des Betriebs bzw. der Stadt wird u.a. durch eine SchuFa Prüfung durchgeführt (6. Kriterium). Stellt sich nach Überprüfung heraus, dass hohe Verschuldungen bestehen und das Green Vision Programm zur reinen Kosteneinsparung ausgenutzt werden soll, wird keine Vereinbarung durch Green Vision ausgelöst. Das Programm dient in erster Linie dem Umweltschutz und nicht der Kosteneinsparung.

                            Falls festgestellt wird, dass der Betrieb oder die Stadt in kriminelle Geschäfte verwickelt ist, wird es ebenso zu keiner Einigung mit Green Vision kommen. Die Green Vision Initiative will sich mit aller Deutlichkeit von allen kriminellen Machenschaften abgrenzen und wird mit derartigen Betrieben oder Städten nicht übereinkommen. Falls gerichtliche Verfahren gegen den Betrieb bzw. die Stadt laufen, wird die Green Vision Initiative nach einer Untersuchung der Anschuldigungen im Einzelfall entscheiden und ggf. das Urteil abwarten. Mithilfe dieser Maßnahmen will sich die Green Vision Initiative vor Missbrauch schützen.

                            Das . Kriterium

                            Eine weitere Maßnahme im Kampf gegen den Missbrauch ist die Mindestexistenz des Betriebs über drei Jahre (7. Kriterium). Denn oftmals ist die Einschätzung des neugegründeten Betriebs teils nur sehr schwer möglich, weshalb ein Bestand des Betriebs über drei Jahre Voraussetzung ist. Zusätzlich kommt es nicht selten vor, dass ein junger Betrieb sich verkalkuliert und es später zur Betriebsauflösung kommt, weshalb sich eine Unterstützung nicht lohnen würde. Ausnahmen bilden z.B. sich umorientierende oder neu eingetragene Betriebe sowie Namensänderungen und Neugründungen aufgrund von speziellen Umständen. Dies wird im Einzelfall durch die Green Vision Initiative in Absprache mit dem Hauptprüfer entschieden.

                              In Deutschland und Europa gibt es für junge Betriebe obendrein viele unterstützende Förderprogramme, im Normalfall dagegen keine für Betriebe, die schon länger als drei Jahre bestehen. Die Green Vision Initiative möchte in diese Lücke eintreten und ganz speziell Betriebe unterstützen, die schon seit einem längeren Zeitraum bestehen und gute Arbeit leisten. Auch bei Kommunen achten wir auf eine Mindestexistenz von drei Jahren, weil im Allgemeinen schon sehr viele Förderprogramme für Neugründungen existieren und diesbezüglich bereits ausreichend Unterstützung vorhanden ist.
                               

                              Weiterführende Erklärung zum Ablauf

                              Sofern der Betrieb bzw. die Stadt sämtliche Kriterien erfüllt hat, werden nun durch den Hauptprüfer die Einzelheiten der Vereinbarung mit der Green Vision Initiative geklärt und für beide Parteien beschlossen. Die Absprache findet entweder am selben Tag statt oder falls noch Unklarheiten bezüglich der Daten bestehen bzw. eine Lichtplanung dringend notwendig ist, an einem Folgetermin. Für den Fall der Lichtplanung ist ein Grundriss bzw. eine Bauskizze erforderlich, die zeitnah ausgehändigt werden muss. Nun werden alle offenen Fragen geklärt und die Projektplanung intensiviert, um die Umrüstung zu organisieren und umzusetzen – dabei steht die Initiative stets beratend und begleitend zur Seite.

                                Nach der erfolgreichen Umrüstung der gesamten Beleuchtung und der Bestätigung durch die Fachkraft treten unmittelbar alle weiteren Vorteile des Green Vision Programms in Kraft. Im Einvernehmen mit dem Betrieb bzw. der Stadt kann nun das Trusted Badge und das Green Vision Umweltsiegel für die betriebseigene Webseite und den allgemeinen Firmenauftritt verwendet werden. Das Trusted Badge, worauf das Green Vision Umweltsiegel zu sehen ist, wird durch die Green Vision Initiative eingerichtet und für die Webseite angepasst. Anschließend kommt es zur Zertifizierung durch die Urkunde mit dem Green Vision Umweltsiegel. Die Gültigkeitsdauer der Urkunde und die Verwendung des Umweltsiegels ist abhängig von der qualifizierten Partnerschaft und beträgt in der Regel immerhin 3 Jahre.

                                  Zuletzt steht die Veröffentlichung der Umrüstung in den Medien an, wenn es der Betrieb oder die Stadt erwünscht. Es werden lokale oder regionale Zeitungen bevorzugt und gemäß der Vereinbarung mit dem Betrieb bzw. der Stadt kommt es in besonderen Fällen zur Veröffentlichung auf Titelseiten oder in größeren Massenmedien wie z.B. der Fernseh- und Rundfunkanstalt. Diese gängige Art der Bekanntmachung wird genutzt, um mehr Menschen auf den Umweltschutz durch Green Vision aufmerksam zu machen und soll als Vorbild dienen. Es steigert zusätzlich die Bekanntheit des umgerüsteten Betriebs bzw. der umgerüsteten Stadt und informiert die Bürger über die Veränderungen in der Region.

                                  Die Garantie

                                  Bei einem Garantiefall wird das neueste Folgemodell verschickt, damit der Betrieb bzw. die Stadt auf dem aktuellen Stand der Technik bleibt – mehr sparen durch Technik von morgen! Die Garantiezeit ist ebenso abhängig von der Partnerschaft und kann bis zu 20 Jahre betragen.

                                    Anfragen und Garantiefälle werden unmittelbar, wenigstens jedoch so früh wie möglich bearbeitet. Dafür gibt es jederzeit direkte Ansprechpartner dank dem Service der LED Vision, der die Green Vision Initiative überhaupt erst ins Leben gerufen hat – im Einklang mit dem Bundesministerium, dem Umweltbundesamt und in Kooperation mit verschiedenen Partnern.

                                    Das Umweltsiegel

                                    Das Green Vision Umweltsiegel zeichnet die Betriebe und Städte aus, die alle hierfür notwendigen Anforderungen erfüllen, und ist weltweit gültig. Es ist somit das Gütesiegel für Umweltschutz in Sachen effizienter Stromnutzung – die Höhe der CO2-Einsparung und die Bewahrung des Baumbestands wird bei weiteren Maßnahmen aktualisiert!

                                      Das Umweltsiegel drückt aus, dass der Betrieb bzw. die Stadt im Interesse der Allgemeinheit und gemäß den Zielen des Bundesministeriums handelt. Es wird die öffentliche Anwendung des Umweltsiegels im Betrieb oder auf der betriebseigenen Webseite sowie auch in der Stadt empfohlen – die legitime Nutzung ist abhängig von der Gültigkeit des Zertifikats.

                                      Das Zertifikat

                                      Mit dem Green Vision Zertifikat ist der Betrieb bzw. die Stadt Teil der Green Vision Initiative. Das Zertifikat wird mittels einer Urkunde ausgestellt und beinhaltet das Umweltsiegel. Dadurch werden die Erfüllung aller Kriterien und die damit verbundenen freiwilligen Umweltschutzleistungen bescheinigt.

                                        Die Gültigkeit des Zertifikats hängt mit der Partnerschaft zusammen – für die erneute Zertifizierung bedarf es einer Überprüfung, ob die Kriterien weiterhin erfüllt werden. Die genehmigte Verwendung der Urkunde beschränkt sich auf das Betriebsgelände und die betriebseigene Webseite bzw. die Stadtteile. Um Missbrauch des Zertifikats zu vermeiden wird eine Vorlage nicht online gestellt – es ist ausschließlich für den Betrieb bzw. die Stadt bestimmt, welche alle Kriterien erfüllt.

                                          Falls der Betrieb oder die Stadt die Kriterien nicht vollständig erfüllt und dennoch umrüsten möchte, werden alternative Möglichkeiten vorgeschlagen. Der Erhalt des Zertifikats, einschließlich des Umweltsiegels und weitere Vorteile sind dabei allerdings ausgeschlossen.

                                          Die Bewerbung

                                          Die Bewerbung für das Programm können Sie ganz einfach über die Seiten der LED Vision durchführen. Dabei werden Ihre Daten streng vertraulich behandelt und ausschließlich für eine interne Prüfung zwecks Qualifizierung genutzt. Das Ergebnis wird Ihnen nach Überprüfung zeitnah mitgeteilt.
                                          Bitte beachten Sie, dass aufgrund hoher Bewerberzahlen die Bearbeitung Ihrer Bewerbung etwas länger dauern kann. Bewerbungen sind ab sofort zulässig.


                                           
                                          Haben Sie Fragen oder Anregungen zu Green Vision?
                                          Dann senden Sie eine E-Mail an info@led-vision-germany.de oder rufen Sie an unter der 06205/398054.